Am 15. Januar 2025 startete die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle. Das bedeutet, dass jede:r gesetzlich Versicherte eine ePA von ihrer oder seiner Krankenkasse zur Verfügung gestellt bekommt, sofern sie oder er dem nicht widersprochen hat.
Die ePA ist ein wichtiger Schritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens und hat zum Ziel, den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten zwischen allen behandelnden Leistungserbringern – also bspw. Ärzt:innen, Apotheker:innen und Krankenhäusern – und damit die Versorgung von Patient:innen zu verbessern.
Damit Sie gleich zum Start der elektronischen Patientenakte gut informiert sind, was genau die ePA eigentlich ist, welche Vorteile sie bringt und was es zu beachten gilt, haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten nachfolgend für Sie zusammengestellt.